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Kann man die Kosten einer Entrümpelung steuerlich geltend machen?

Entrümpelung von den Steuern absetzen

Die klare Antwort ist JA. Dank der “haushaltsnahen Dienstleistungen”, gibt es im deutschen Steuerrecht die Möglichkeit, die Kosten einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung von den Steuern abzusetzen. In unserem kleinen Ratgeber versuchen wir Ihnen alle möglichen Fragen zu beantworten, die sich auf das Thema „ Entrümpelung von den Steuern absetzen“ beziehen.

Was sind Haushaltsnahe Dienstleistungen und was zählt alles dazu?

Haushaltsnahe Dienstleistungen” sind Tätigkeiten, die Sie im Regelfall selber durchführen können ohne die Hilfe von einer professionellen Firma zu beanspruchen. Natürlich ist es leichter gesagt als getan, wenn ein 2-stöckiges voll möbliertes Haus entrümpelt werden muss oder Sie aufgrund von Alter oder Krankheit den Winterdienst nicht selbst ausführen können. Daher erhalten Sie vom Staat „steuerliche Hilfe“, falls Sie ein Unternehmen für diese Dienstleistungen beauftragen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Entrümpelungen
  • Reinigunsdienstleistungen
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Hausmeisterarbeiten

 

Wie setze ich die Kosten für eine Entrümpelung von den Steuern ab?

Es gibt 2 Möglichkeiten. Sollten Sie für Ihre Steuererklärung, die Dienstleistung von einem Steuerberater beanspruchen, sollte es ausreichend sein, die Rechnung für die angefallenen Arbeiten zu den Dokumenten zu legen. Um den Rest kümmert sich Ihr Steuerberater.

 

Sollten Sie jedoch die Steuererklärung selbst in die Hand nehmen, müssen Sie folgendes beachten:

In der jährlichen Steuererklärung gibt es ein Feld für “haushaltsnahe Dienstleistungen”. Dort tragen Sie die Art der Dienstleistung ein, wie beispielsweise „Entrümpelung“ oder „Reinigung“ und geben den kompletten Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer an. Zudem dürfen Sie maximal einen Betrag von 20.000 Euro im Jahr eintragen. Das Finanzamt erkennt davon 20 % an – Dies entspricht 4.000 Euro.

Falls es noch andere Kosten gibt wie beispielsweise für eine „Reinigung, gilt diese Regel für alle Dienstleistungen zusammen.

 

Hier nennen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele:

Wie viel Steuern Sie nachzahlen müssen oder vom Finanzamt zurückerstattet bekommen hängt natürlich von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrer Steuerklasse oder Einkommensart.

Beispiel I : Wir führen für Sie eine Entrümpelung in Gelsenkirchen durch für einen Bruttopreis von 1600 Euro. Dann erkennt das Finanzamt 320 Euro an. Wenn Sie einen Beitrag in Höhe von 300 Euro an das Finanzamt nachzahlen müssten, wird dieser Betrag mit Ihrer Angabe verrechnet.

300 Euro ( Nachzahlung ) – 320 Euro ( 20 % der haushaltsnahen Dienstleistungen ) = – 20 Euro

Fazit: Sie erhalten vom Finanzamt 20 Euro als Rückerstattung für Ihre Steuererklärung.

 

Beispiel II : Sie lassen Ihren Dachboden entrümpeln in Ratingen für einen Bruttobetrag von 600 Euro und haben über das Jahr Reinigungsdienstleistungen in Höhe von 2400 Euro Brutto beansprucht. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 3000 Euro. Davon erkennt das Finanzamt Ihnen 600 Euro an. Wenn Sie 2000 Euro an Steuern nachzahlen müssten, bedeutet das, das Sie nur 1400 Euro nachzahlen müssen.

 

Wichtig: Behalten Sie immer die Rechnungen für die ausgeführten Arbeiten und geben Sie stets den Bruttobetrag in der Steuererklärung an!

 

 

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